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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von bNear

(„bNear-AGB“)

§ 1 Allgemeines


  1. bNear wird betrieben und entwickelt von der bNear GmbH, Dieter-Streng-Str. 3, 90766 Fürth, Deutschland („bNear“).
  2. Diese bNear-AGB regeln die Nutzung von bNear durch den von der bNear GmbH autorisierten „Kunden“ (Kunde zusammen mit bNear GmbH auch „Parteien“ und einzeln „Partei“).
  3. Voraussetzung für die Autorisierung und die Nutzung von bNear ist der Abschluss eines Lizenzvertrages mit der bNear GmbH in schriftlicher Form unter Verwendung des „Bestellformulars“, dessen wesentlicher Bestandteil diese bNear-AGB sind. Wird bNear von einem Marktplatz eines Drittanbieters (z.B. Microsoft® Store) heruntergeladen, so gilt die Annahme der im Downloadprozess genannten Bedingungen als Bestellformular.
  4. Berechtigt zur Nutzung von bNear sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (sowie deren Mitarbeiter).
  5. Von diesen bNear-AGB abweichende oder diese ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich (E-Mail genügt nicht) etwas anderes vereinbart.

§ 2 Gegenstand des Lizenzvertrages; Umfang der Leistungen


  1. bNear ist eine Softwareanwendung für die Nutzung in Verbindung mit Microsoft® Teams. Der genaue Umfang und die Funktionalitäten, Leistungen und Schnittstellen von bNear ergeben sich aus dem Bestellformular und aus den Beschreibungen auf der Website unter www.bnear.io („bNear Website“). Der Zugang zu bNear erfolgt ausschließlich online.
  2. Die bNear GmbH stellt bNear die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellformulars vorhandenen Funktionalitäten und Dienste zur Verfügung. Die bNear GmbH behält sich vor, die Funktionalitäten und Dienste in Zukunft weiterzuentwickeln und zusätzliche Funktionalitäten und/oder Dienste einzuführen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dem Kunden im Rahmen von bNear abgeschlossene Upgrades und/oder Ergänzungen ohne gesonderte Vergütung zur Verfügung gestellt.
  3. Das Recht des Kunden zur Nutzung von bNear ist auf die Laufzeit des Bestellformulars beschränkt und ist nicht exklusiv, nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar („Nutzungsrecht“).
  4. Das Nutzungsrecht an bNear besteht nur im Rahmen des aktuellen technischen Standards. bNear ist im monatlichen Durchschnitt zu 97% verfügbar (Wartungsarbeiten und Verbesserungen ausgeschlossen). Aufgrund der Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten und Verbesserungen ist es möglich, dass bNear oder einzelne Funktionalitäten kurzzeitig nicht verfügbar sind. Die bNear GmbH berücksichtigt hierbei die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere durch rechtzeitige Vorabinformation.

§ 3 Zugang und Zugangsdaten; Systemintegrität


  1. Der Zugang zu bNear ist passwortgeschützt und kann zusätzlich durch weitere technische Maßnahmen (z.B. SMS-Tan) geschützt werden. Um den Zugang zu erhalten, muss der Kunde für jeden Nutzer einen Zugang beantragen. bNear GmbH wird dem Nutzer dann die Zugangsdaten übermitteln und den Zugang nach Freischaltung durch den Kunden gewähren.
  2. Der Kunde und/oder die Nutzer sind verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und die Zugangsdaten ordnungsgemäß zu sichern. Der Kunde ist für seine Nutzer verantwortlich und haftet für diese. Der Kunde ist verpflichtet, die bNear GmbH unverzüglich zu informieren, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass der Zugang des Kunden und/oder eines seiner Nutzer zu bNear von Dritten missbraucht wird. Die bNear GmbH wird das Passwort eines Kunden und/oder eines Nutzers nicht an Dritte weitergeben und das Passwort niemals per E-Mail oder Telefon vom Kunden und/oder Nutzer anfordern. Der Kunde haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er den Missbrauch seiner Zugangsdaten zu vertreten hat.
  3. Aktivitäten, die darauf abzielen, bNear funktionsunfähig zu machen oder die Nutzung zu behindern, sind nicht gestattet. Der Kunde und die Nutzer dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die zu einer unangemessenen oder übermäßigen Nutzung der Infrastruktur von bNear führen können.

§ 4 Systemvoraussetzungen und Pflichten des Kunden


Der Kunde ist für die Einhaltung der für die Nutzung von bNear erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere hinsichtlich einer ausreichenden Internetverbindung, des Betriebssystems und der Software Microsoft® Teams („Systemvoraussetzungen“). bNear GmbH wird auf Anfrage Empfehlungen zu den Systemvoraussetzungen geben.

§ 5 Sperrung des Zugangs und sonstige Maßnahmen


  1. Die bNear GmbH ist berechtigt, bNear für den Kunden vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Kunde und/oder Nutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen gesetzliche Vorschriften oder diese bNear-AGB verstoßen hat oder der Kunde mit der Zahlung von Beträgen in Höhe von insgesamt mehr als zwei Monatsentgelten im Rückstand ist.
  2. Die bNear GmbH wird bei der Entscheidung über die Sperrung die berechtigten Interessen des betroffenen Kunden berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde und/oder die Nutzer den Verstoß nicht verschuldet haben. Die bNear GmbH wird die Sperrung unverzüglich aufheben, sobald der Verstoß beendet ist.

§ 6 Gebühren, Abrechnung, Verrechnung


  1. Die bNear GmbH berechnet die im Auftragsformular vereinbarten Honorare und ggf. weitere Honorare für Zusatzleistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Alle genannten Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen. bNear stellt dem Kunden monatlich eine digitale Rechnung über die angefallenen Entgelte per E-Mail zu. Der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ist sofort zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene bNear-Konto zu leisten. Weitere Zahlungsmöglichkeiten können im bNear-Angebot oder auf der bNear-Website angegeben sein.
  3. Der Kunde ist nur dann berechtigt, mit fälligen und/oder künftigen Forderungen gegen Zahlungsaufforderungen der bNear GmbH aufzurechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 7 Laufzeit und Beendigung


  1. Soweit im Lizenzvertrag nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Laufzeit des Lizenzvertrages 3 Monate („Erstlaufzeit“) und verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate, wenn nicht eine der Parteien das Bestellformular mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich kündigt (E-Mail ausreichend).
  2. Das Recht jeder Partei, aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn (i) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgewiesen wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet, (ii) Forderungen der anderen Partei verpfändet sind und die Verpfändung nicht innerhalb von zwei Wochen aufgehoben wird, oder (iii) die andere Partei ihre Pflichten aus dem Lizenzvertrag schwerwiegend oder wiederholt verletzt.
  3. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen (E-Mail genügt).
    Garantien
  4. Die bNear GmbH gewährleistet, dass bNear dem Kunden im Rahmen des Umfangs und der Verfügbarkeit gemäß Ziffer 2 zur Verfügung steht. Darüber hinaus gewährt die bNear GmbH keine Garantien und gibt keine selbständige Garantie ab. Bei Vorliegen von Mängeln wird die bNear GmbH die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels in angemessener Zeit durchführen.
  5. Die bNear GmbH ist von der Leistungspflicht im Falle höherer Gewalt befreit. Höhere Gewalt sind alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrages von keiner der Parteien zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch bei Fremdbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsanbietern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände in der Sphäre von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Unterauftragnehmern eintreten. Aus solchen von der bNear GmbH nicht zu vertretenden Störungen resultieren keine Ansprüche des Auftraggebers.

§ 8 Haftungsbeschränkung


  1. Die bNear GmbH haftet für Schäden, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit die bNear GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die bNear GmbH für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, wobei der Begriff „wesentliche Vertragspflichten“ solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
  2. Außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der bNear GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der bNear GmbH der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. In den Fällen der Haftung nach Ziffer 8.2 ist die Haftung der bNear GmbH zudem auf die Höhe des vom Auftraggeber im Vertragsjahr des Schadenseintritts zu zahlenden Honorars beschränkt.
  4. Eine weitergehende Haftung der bNear GmbH ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung der bNear GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der bNear GmbH.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die bNear GmbH und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte


Der Kunde erkennt an, dass alle an bNear bestehenden Rechte, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte wie Urheberrechte, Markenrechte, Patente und aller sonstigen Schutzrechte ausschließlich und vollständig bei der bNear GmbH oder ggf. bei dritten Lizenzgebern der bNear GmbH liegen. Der Kunde ist nicht berechtigt, bNear oder Teile davon zu kopieren, zu modifizieren, zu dekompilieren, abgeleitete Werke zu erstellen oder zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu übersetzen oder in sonstiger Weise zu versuchen, den Quellcode zu verändern. Dies gilt nur, soweit eine solche Tätigkeit nicht ausdrücklich nach § 69d und 69e Urheberrechtsgesetz (UrhG) erlaubt ist.

§ 10 Vertraulichkeit


  1. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei und der mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, die den Parteien im Zusammenhang mit oder während der Durchführung des Bestellscheins bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die im Bestellschein genannten Zwecke zu verwenden. Solche Informationen dürfen weiterhin denjenigen Mitarbeitern und externen Beratern offengelegt werden, die unmittelbar mit der Durchführung des Vertrages befasst sind („need to know“-Prinzip) und die gesetzlich oder vertraglich - soweit gesetzlich zulässig auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen - zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Informationen dürfen auch weitergegeben werden, wenn die andere Partei der Weitergabe zugestimmt hat. bNear ist berechtigt, vertrauliche Informationen nach dem Need-to-know-Prinzip an potentielle Softwareanbieter weiterzugeben, um Angebote solcher Anbieter für den Kunden einzuholen. Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Abschnitts sind Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und alle sonstigen vertraulichen Informationen wirtschaftlicher, rechtlicher, finanzieller, technischer oder steuerlicher Art, die sich auf die Geschäftstätigkeit, Kunden oder Mitarbeiter der Parteien beziehen und die als solche gekennzeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, unabhängig davon, ob und wie sie dokumentiert oder verkörpert sind („vertrauliche Informationen“).
  2. Der Begriff „vertrauliche Informationen“ umfasst nicht solche Informationen, die (i) öffentlich oder allgemein zugänglich sind oder werden (außer aufgrund eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch die informierte Partei oder ihre Vertreter), (ii) sich bereits rechtmäßig im Besitz der informierten Partei befanden und keiner Geheimhaltungspflicht unterlagen, bevor die informierte Partei die Informationen von der informierenden Partei erhielt, oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt war, diese Informationen uneingeschränkt weiterzugeben. Die Vertragspartei, die sich auf eine der vorgenannten Ausnahmen beruft, muss die Anwendbarkeit dieser Ausnahme nachweisen.
  3. Jede Vertragspartei kann vertrauliche Informationen an eine Behörde weitergeben, wenn die Vertragspartei nach geltendem Recht oder aufgrund einer behördlichen Anordnung zu einer solchen Weitergabe verpflichtet ist. Der Umfang der Offenlegung ist so gering wie möglich zu halten; die andere Partei ist unverzüglich und - soweit möglich - vor der Offenlegung gegenüber der Behörde zu informieren.
  4. Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses wird die Partei, die vertrauliche Informationen der anderen Partei erhalten hat, auf schriftliche Aufforderung der anderen Partei alle vertraulichen Informationen (einschließlich aller Verkörperungen, Datenträger und Kopien) unverzüglich und auf eigene Kosten, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, nach Wahl der anderen Partei entweder zurückgeben oder vernichten und dies der anderen Partei bestätigen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die zur Rückgabe oder Vernichtung verpflichtete Partei gesetzlich zur Aufbewahrung vertraulicher Informationen verpflichtet ist.
  5. Die Rechte und Pflichten in dieser Ziffer 11 werden durch die Beendigung des Bestellformulars nicht berührt.

§ 11 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand


  1. Der Lizenzvertrag einschließlich dieser bNear-AGB unterliegt hinsichtlich Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11. April 1980.
  2. Erfüllungsort ist Köln. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung von bNear wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Unabhängig davon kann bNear den Auftraggeber auch an dessen Gerichtsstand verklagen.
    Sonstiges
  3. Das Auftragsformular einschließlich dieser bNear-AGB und seiner weiteren Anlagen stellt die gesamte Vereinbarung und Absprache in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle zwischen den Parteien bestehenden mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen und Absprachen in Bezug auf den Vertragsgegenstand, sofern im Auftragsformular nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  4. Änderungen oder Ergänzungen des Bestellformulars oder dieser bNearGTC - einschließlich dieses Schriftformerfordernisses - und seiner Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ist nicht ausreichend). Alle sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages können, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, an die von den Parteien zu diesem Zweck angegebenen E-Mail-Adressen übermittelt werden. Mündliche oder telefonische Mitteilungen sind nicht ausreichend.
  5. Die bNear GmbH kann dem Kunden jederzeit Änderungen dieser bNear-AGB vorschlagen („Änderungen“). Die Änderungen werden dem Kunden spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform (z.B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform (z.B. per E-Mail) gegenüber der bNear GmbH angezeigt hat. Lehnt der Kunde die angebotenen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ab, gelten diese bNear-AGB ohne die Änderungen weiter. Die bNear GmbH wird den Kunden in der Nachricht, in der die Änderungen angeboten werden, auf das Ablehnungsrecht, die dafür maßgebliche Frist und die Möglichkeit zur Kündigung des Lizenzvertrages besonders hinweisen. Darüber hinaus wird die bNear GmbH die Änderungen auf der bNear-Website veröffentlichen.

Lizenzvertrag | Anlage 2 bNear-AGB (Mai 2022)

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